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Stand 10.07.2020

  1. Allgemeines

Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen wie Beratungen, Auskünfte u.ä., sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

  1. Angebote, Abschlüsse

Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Wir behalten uns vor, Aufträge unter einem Warenwert von € 25,- netto abzulehnen. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Lieferfristen und -termine

Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben haben. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfristen verlängern sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb unseres Willens liegen (z. B. Energie- oder Rohstoffmängel, Krieg, Staatsnotstand, Streik, Aussperrung usw.), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende dieser Hindernisse teilen wir in wichtigen Fällen dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten. Wenn dem Käufer wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung nachweislich ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% desjenigen Teils der Gesamtlieferung der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Entsprechendes gilt für den Fall einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Lieferung, mit der Maßgabe, dass – sofern uns und unsere Erfüllungsgehilfen kein grobes Verschulden trifft – sich unsere Schadenersatzleistung auf höchstens 5% des Wertes der Lieferung beschränkt.

  1. Versand und Gefahrenübergang

Die Wahl des Versandweges und des geeigneten Verpackungsmaterials behalten wir uns vor. Bei Versand nach unserem eigenen Tourenplan liefern wir ab einem Warenwert von € 75,- frei Haus. Bei einem Warenwert unter € 75,- beträgt die Kostenpauschale € 5,50. Bei Warenlieferungen außerhalb unseres Tourengebietes trägt der Käufer die Frachtkosten. Mehrkosten, die durch eine besondere Versendungs- oder Verpackungsart auf Wunsch des Empfängers entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Ware wird nach Wunsch auf Kosten des Käufers versichert. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Käufer über.

  1. Preise und Zahlung

Unsere Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Zahlung hat – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt, sofern keine fälligen Posten unbeglichen sind. Bei Bankeinzug gewähren wir 3%. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind Zinsen in Höhe der jeweils banküblichen Sätze für Überziehungskredite zu zahlen. Außerdem berechtigt uns ein Zahlungsverzug zur Zurückhaltung weiterer Lieferungen. Zugesagte Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

  1. Eigentumsvorbehalt
    a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
    b) Der Käufer ist berechtigt, die Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiterzuverkaufen unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf uns übergehen: Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Bei Eingreifen Dritter (Pfändung etc.) bzw. Schäden (Feuer, Diebstahl etc.) hat der Käufer uns sofort Mitteilung zu machen.
  1. Urheberrechte

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Käufer allein verantwortlich. Er hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung freizustellen. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen, uns. Produktionsmittel – wie z.B. Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen, etc. – bleiben, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen, unser Eigentum.

  1. Mängelrüge und Gewährleistung

Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in Farbe, Druck- und Materialqualität, Gewicht, Größe und sonstigen Ausführungen sind keine Mängel. Grundsätzlich kann eine gewählte Farbe nur auf weißem Untergrund fast farbgetreu wiedergegeben werden. Zur Herstellung höchster Farbtreue ist ein Unterdruck in weiß bzw. ein Doppeldruck durchzuführen (zusätzliche Kosten). Wird hierauf verzichtet, stellen Farbabweichungen zwischen Vorlagen und Reproduktionen sowie zwischen Andrucken und Auflagendruck keine rügefähigen Mängel dar, soweit sie in den natürlichen Eigenschaften der zu bedruckenden Materialien begründet sind. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Eine Rücksendung der Ware kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Sie muss folgende Angaben enthalten:

  1. a) Artikelnummer
  2. b) Rechnungsdatum
  3. c) Preis
  4. d) Auftragsnummer
  5. e) Grund der Reklamation

Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Rücknahme der Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages oder Gutschrift des Minderwertes der Ware. Weitere Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

  1. Rücksendungen

Bei von uns nicht verschuldeten Warenrückgaben behalten wir uns vor, 15% des Lieferwertes und die Kosten für eventuelle Neuausrüstungen in Rechnung zu stellen. Sonderbestellungen und auch Artikel, die seit der Lieferung geändert wurden, können weder umgetauscht noch gutgeschrieben werden.

  1. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  1. Datenschutz

Dem Käufer sind die Datenschutzbestimmungen der Verkäuferin bekannt. Mit Abschluss des Vertrages akzeptiert er diese Datenschutzbestimmungen

  1. Salvatorische Klausel

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei rechtlichem Unwirksam werden einzelner Punkte als solche verbindlich.

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist Hildesheim.